AGB

Messe- und Ausstellungsbedingungen

 

27. Bildungsmesse Marktplatz Bildung am 29. Mai 2018

1. Veranstalter

EUROPUBLIC
GmbH Werbeagentur
Coswiger Straße 5
12681 Berlin

2. Standflächenmiete

Die Mietpreise für Ausstellungsflächen sind nach Ausstellungsbereichen gestaffelt und der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Im Mietpreis sind folgende Leistungen des Veranstalters enthalten:

  • Bereitstellung der gemieteten Ausstellungsfläche
  • Betreuung vor und während der Messe
  • Bereitstellung der Grundausstattung: Tische, Stühle,
  • Elektroanschluss
  • Technische Ausstattung der Vortragsräume
  • Reinigung während und nach der Messe
  • Sicherheitspersonal während der Messe
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe
  • 2 Marken Mittagessen, 2 Getränkemarken


Zusätzliche Versorgungsmarken können bestellt und käuflich erworben werden (5,80€).
Die Standbuchung erfolgt über das Anmeldeportal www.publicfair.de.


WLAN-Zugang. 20.00 € (inkl.MwSt.)

Die verbindliche Standbuchung ist erst mit dem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages für die Standmiete abgeschlossen.

3. Standzuweisung

Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach ausstellungs- technischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort innerhalb des gewählten Messebereiches besteht nicht.

Abweichungen in der Standbereitstellung oder Standänderungen, auch nach erfolgter Bestätigung begründen keine Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter.

4. Rücktrittsregelungen

Der Aussteller hat das Recht, nach erfolgter Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter binnen acht Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Wird nach Ablauf dieser Frist ausnahmsweise durch den Veranstalter Rücktritt zugestanden, so sind 25 % der Nettostandmiete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb
der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die volle Nettostandmiete zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Für den Fall, dass keine Weitervermietung der Standfläche erfolgt, werden zusätzlich alle daraus resultierenden Nebenleistungen berechnet.

5. Standausstattung

Die Gestaltung des Messestandes obliegt dem Aussteller. Die Standbauhöhe von 2,50 m ist einzuhalten. Eine Überschreitung der zulässigen Höhe muss vom Veranstalter genehmigt werden. Pfeiler, Wandvorsprünge und feste Trennwände sind gegebenenfalls Bestandteil der zugewiesenen Ausstellungsfläche. Sie dürfen nicht beschädigt, tapeziert, gestrichen, bespannt und beklebt werden. Alles vom Aussteller verwendete Material muss nicht oder schwer entflammbar sein. Installations- und
Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Bei der Teppichverlegung ist ausschließlich rückstandsloses und lösungsmittelfreies Verlegeband einzusetzen. Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. Durch den Veranstalter werden Tische und Stühle, Elektroanschluss und WLAN bereitgestellt.
Die konkrete Anforderung muss im Anmeldeformular eingetragen werden.

 

Die festgelegten Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten.

 

Zusätzliche Standausrüstungen (z.B. Stellwände, Messewandsysteme, Counter etc,) können entgeltpflichtig gemietet werden.

6. Messedurchführung

Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeit den Stand mit Ausstellungsgütern zu belegen und mit Personal zu besetzen.

Der Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit (Ende der Messe) ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 50 % der Standmiete zu zahlen.

 

Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungs-güter werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und eingelagert.

 

Die Ausstellungsflächen sind nach dem Abbau in dem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Für Beschädigungen an Wand, Fußboden, Installationseinrichtungen und Mietgütern haftet der Aussteller.

7. Vorführungen

Akustische und optische Vorführungen am Stand bedürfen der Genehmigung der Messeleitung.

 

Musikalische Darbietungen sind genehmigungspflichtig und müssen vom Aussteller bei der GEMA-Bezirksdirektion angemeldet werden.

 

Vorführungen, die Lärm, Schmutz, Abgas u. ä. verursachen und den ordentlichen Ablauf der Ausstellung stören, können vom Veranstalter untersagt werden.

8. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Besucherwerbung im Vorfeld und während der Messe.

 

Es liegt im Ermessen des Ausstellers, geeignete Werbeaktivitäten für die eigene Messebeteiligung durchzuführen.

9. Messeservice

Vorträge werden durch den Veranstalter im Verlauf der Messe 15 Minuten vor dem Vortragsbeginn über Videoprojektion angezeigt.

 

Während der Messe ist die Messeorganisation am Stand der Weiterbildungsdatenbank Berlin zu erreichen.

 

___________________________________________________________________

27. Marktplatz Bildung:

Messeort: KOSMOS Berlin Karl-Marx-Allee 131A, 10243 Berlin

Messetermin: Dienstag, der 29. Mai 2018

Zeit: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Messeaufbau:

Vortag: Montag, 28. Mai 2018 von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Messetag: Dienstag, 29. Mai 2018 von 07:30 Uhr bis 09:00 Uhr

Messeabbau:

Messetag: Dienstag, 29. Mai von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

HINWEIS: Der Messeabbau kann nur am Messetag, 29. Mai 2018 erfolgen.
Eine Unterstellmöglichkeit für Materialien gibt es nicht.